Allgemeine Hinweise:
Programmänderungen
Programmänderungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso Druckfehler.
Teilnehmer:innenzahl
Die Teilnehmer:innenanzahl ist bei allen Kursen aus pädagogischen oder räumlichen Gründen beschränkt.
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden an Leib und Gut, die Sie durch die Teilnahme an den Veranstaltungen unserer Vereinigung erleiden könnten. In diesen Haftungsausschluss sind auch die Kursleiter:innen einbezogen.
Unterbelegung
Kurse können grundsätzlich nur mit einer gewissen Mindestteilnehmer:innenzahl abgehalten werden. Bei knapper Verfehlung dieser Zahl kann der Kurs entweder gekürzt oder nach entsprechender Aufzahlung der Teilnehmer:innen als Kleingruppe geführt werden.
Wechsel der Kursleiter:innen oder des Kursortes, Zusammenlegung
Findet ein Wechsel der Kursleiter:innen oder des Kursortes statt beziehungsweise werden Kurse zusammengelegt, entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.
Ermäßigungen/Förderungen
Für AK-Mitglieder werden gekennzeichnete Kurse durch die Arbeiterkammer gefördert. Nähere Infos auf noe.arbeiterkammer.at/bildungsbonus. 25% Ermäßigung für alle Inhaber:innen einer gültigen 1424-NÖ Jugendkarte.
Lehrbücher
Werden nach Absprache mit der VHS-Verwaltung bzw. den Kursleiter:innen vor Kursbeginn von den Kursteilnehmer:innen selbst besorgt.
Ausnahme: Bei EDV-Schulungen sind Schulungsunterlagen im Preis enthalten!
Materialkosten
Sind beim jeweiligen Kurs separat angegeben bzw. inkludiert.
Kursbeiträge
Sollen im Wesentlichen die Kosten für die Honorare der Kursleiter:innen sowie die Raummieten abdecken. Eine teilweise Rückerstattung von Kursbeiträgen im Fall einer Verhinderung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, in begründeten Fällen entscheidet über Ansuchen die VHS-Leiterin - immerhin wird der Kursbeitrag auf Grundlage der Gesamtaufwendung berechnet. Eine Aliquotierung der Kurskosten ist nicht möglich!
Kursbeiträge werden vor Kursbeginn per Überweisung beglichen. Eine Bar- oder Bankomatkartenzahlung im Büro der VHS ist ebenso möglich. Die Einzahlungsbestätigung muss dem/der Kursleiter:in bei Kursantritt vorgewiesen werden.
Bei einem Zahlungsrückstand erfolgt eine schriftliche Erinnerung. Sollte auch innerhalb der darin gesetzten Frist kein Zahlungseingang verbucht werden können, kommt es zu einer Mahnung durch die Finanzverwaltung, wofür Mahnspesen in Höhe von 5,- verrechnet werden. Erfolgt auch dann keine Zahlung, wird die Forderung an ein Inkassobüro weitergeleitet.
1 Kurseinheit umfasst in der Regel 50 Minuten! Entfallene Kursstunden werden nach Möglichkeit nachgeholt.
Verbindliche Anmeldung
Bis 5 Tage vor Kursbeginn ist eine Abmeldung oder Stornierung (ohne Stornogebühr) möglich.
Bei späterer Stornierung behalten wir uns vor, bis zu 50% vom Kursbeitrag als Stornogebühr einzuheben.
Datenschutz:
Mit der Buchung eines Kurses stimmen Sie den AGB, unserer Hausordnung, sowie der nachstehenden Datenschutzerklärung zu und erteilen Ihre Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung folgender für die Kursbuchung erforderlicher personenbezogener Daten:
Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Verwaltung und anonymisierten statistischen Auswertung genutzt. Die im Rahmen der Kursanmeldung erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Teilnehmer:innen-Verwaltung und Anmeldung unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der VHS Traiskirchen erforderlich ist (aus steuerrechtlichen Gründen 7 Jahre).
Mit einer Kursbuchung stimmen Sie einer Weitergabe der erhobenen Daten an die jeweiligen Kursleiter:innen zu.
Ohne weitere Zustimmung erfolgt keine darüber hinausgehende Weitergabe Ihrer Daten und werden keine personenbezogenen Auswertungen erstellt. Die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer, im Rahmen der Kursbuchungen erhobenen personenbezogenen Daten, kann jederzeit widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.